Gutscheine
Sie sind auf der Suche nach dem passenden Geschenk? Verschenken Sie unseren Gutschein für eine genussvolle Auszeit in entspannter Atmosphäre.
Wir nehmen Ihre Bestellung (Betrag und Adresse bitte nicht vergessen) gerne unter info@cafe-lola-burbach.de entgegen und lassen Ihnen den Gutschein per Post ( zuzügl.€ 1,-) zukommen.
Verjährung von Gutscheinen
Unsere Gutscheine enthalten keine Befristung und somit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend ab dem Schluss des Kalenderjahres. An dieser Rechtslage hat auch CORONA nichts geändert.
Das bedeutet für die Einlösung, dass die Gutscheine aus den Jahren 2018 und 2019 keine Gültigkeit mehr haben und nicht mehr eingelöst werden können. Näheres können Sie dem DEHOGA-Merkblatt entnehmen, welches wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Judith Ochs